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Freeride Nussloch

Bitte beachten!

Nutzungs­bestimmungen Freeride Nußloch powerd by RVA Nußloch e. V.

Die Nutzung der Strecken des RVA 05 Nußloch e.V. Abteilung FREERIDE Nussloch sind Vereinsmitgliedern und Gastkarteninhabern vorbehalten. Die Anlage sowie Pflege, Instandhaltung und Weiterentwicklung dieser ist getragen von ehrenamtlichem Engagement. Handlungen, die den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen widersprechen führen zur sofortigen Untersagung der Nutzung der Strecken des RVA 05 Nußloch e.V. Abteilung Freeride Nussloch.

Mitglieder des RVA 05 Nußloch e.V. Abteilung Freeride Nussloch sowie Erfüllungsgehilfen des Vereins sind jederzeit berechtigt bei Zuwiderhandlung einen temporären Ausschluss von der Nutzung auszusprechen.

Die Nutzung der Trails wurde uns von der Gemeinde Nußloch und der Stadt Leimen sowie dem Kreisforstamt befristet erlaubt. Ob diese Genehmigung verlängert wird, hängt davon ab wie konfliktfrei die Trailnutzung mit anderen Erholungsnutzenden und anderen Funktionen abläuft. Deswegen und wegen Eurer eigenen Sicherheit ist es Wichtig, dass alle sich an die folgenden Regeln halten:

1. Der Wald ist für alle da, seid freundlich zueinander!

Unsere Trails sind für alle da. Nehmt Rücksicht aufeinander! Respektiert die Natur und die Tierwelt genauso wie andere Erholungssuchende des Waldes! Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!

2. BIKE

Das Befahren der Trails des RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch ist ausschließlich mit Mountainbikes oder sogenannten E-Mountainbikes (nicht versicherungspflichtige Pedelecs, die die Muskelkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen) zulässig. Das Betreten der Strecke ist Fußgängern strengstens untersagt. Auch das Befahren mit anderen Fortbewegungsmitteln ist nicht gestattet. Es herrscht Verletzungsgefahr.

3. SCHUTZAUSRÜSTUNG

Ein Befahren der Trails ist nur mit entsprechender Schutzausrüstung. Neben einem Helm sind weitere Schutzausstattung in Form von Protektoren (Knieschoner, Ellenbogen- und Rückenprotektoren) grundsätzlich empfohlen und in schwarz markierten Abschnitten verpflichtend. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.

4. Steckencharakter

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt. Das Befahren erfordert neben fahrtechnischem Können auch ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine entsprechende (Schutz-)Ausstattung.

Rote Markierungen kennzeichnen Streckenabschnitte, die ein fortgeschrittenes fahrtechnisches Können erfordern

Schwarze Markierungen kennzeichnen Streckenabschnitte, die ein hohes Maß an fahrtechnischem Können erfordern

Totenkopf Markierungen kennzeichnen Abschnitte, die aufgrund ihrer Gegebenheiten (Sprünge mit Gap, etc.) ein erhöhtes Risiko darstellen, diese sollten nur von äußerst erfahrenen Personen befahren werden

5. Fahrtrichtung

Die Trails des RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch dürfen nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Es herrscht Einbahnstraßenregelung. Das Stehenbleiben auf den Trails ist ebenso untersagt wie das Schieben oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Die Trails dürfen nur über die dafür vorgesehenen Eingänge befahren werden, das wiederholte Üben einzelner Passagen ist somit ausgeschlossen. Im Falle eines Sturzes ist die Strecke schnellstmöglich zu räumen.

6. Verhalten

Es ist sich jederzeit so zu verhalten, dass eine Eigen- und auch Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Trails und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere FahrerInnen lassen schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. Schnellere FahrerInnen drängen vorausfahrende nicht.

7. Nutzung auf eigene Gefahr

Die Benutzung der Trails erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Strecke erfolgt im Einverständnis und Wissen, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Vor einer Nutzung ist der Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht zu überprüfen. Weder die Gemeinde Nußloch, die Stadt Leimen noch der RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch haften für Personen- oder Sachschäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern resultieren. Für Sach- oder Personenschäden haftet der RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Gemeinde Nußloch, die Stadt Leimen noch der RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch verursacht worden sind. Kinder unter 14 Jahren sollten die Trails des RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson befahren.

8. Trailkreuzungen

An Trailkreuzungen ist erhöhte Vorsicht geboten. Weiterhin ist auf allen Trails gegenseitige Rücksichtnahme, sowie ein respektvoller Umgang selbstverständlich.

9. Nutzung

Das Befahren der Trails ist nur den Vereinsmitgliedern des RVA Nußloch e. V. sowie InhaberInnen einer gültigen Gastkarte erlaubt. Der Mitgliedsausweis oder die Gastkarte ist mitzuführen. Unbefugte handeln ordnungswidrig.

10. Trailbetreuung

Die Betreuung der Trails obliegt dem RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch und dessen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von durch den Vorstand beauftragten Mitgliedern, der Gemeindeverwaltung sowie des Forstamtes oder anderer Ordnungsbehörden sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten. Insoweit ermächtigen die Gemeinde Nußloch und die Stadt Leimen den RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch.

11. Allgemeine Verkehrsregeln

Die Zuwege, Forststraßen und Parkplätze unterliegen den allgemeinen Verkehrsregeln. Das Parken ist nur in ausgewiesenen Parkplätzen gestattet, Not- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und Waldwege dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Jegliche Form des Kampierens unterliegt den allgemeinen Regelungen der Ordnungsbehörden.

12. Respektiere die Natur

Es ist strengstens untersagt Müll im Wald oder auf den Parkplätzen zurückzulassen. Die Natur ist zu respektieren und jegliches schadhaftes Verhalten zu unterlassen. Bitte betreibt keine Musiklautsprecher im Wald und unterlasst auch sonstige Lärmbelästigungen.

13. Verkehrssicherungspflicht

Der RVA 05 Nußloch e. V. Abteilung Freeride Nussloch sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bestrebt, die Sicherheit der Trails zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge sowie Testfahrten. Beschädigungen an der Strecke oder an Hindernissen sind dem Verein (an mtb@rva-nussloch.de) mitzuteilen.

14. Schließungen/Fahrverbote

Bei starker Nässe sowie bei Nässe in der Zeit vom Mitte Februar bis einschließlich April und Mitte September bis einschließlich November (Amphibienwanderungen /-laichzeit) ist die Strecke geschlossen. Sperrungen mittels Kette o.ä. sind zu beachten. In den Öffnungsmonaten sind die gesondert ausgewiesenen Öffnungszeiten zu berücksichtigen.

Sowohl zum Wildschutz als auch zur eigenen Sicherheit sind Fahrten bei Dunkelheit ausdrücklich untersagt. Dies beginnt nachts ab einer Stunde vor Sonnenuntergang und gilt bis morgens eine Stunde nach Sonnenaufgang.

Bei Sturm oder Gewitter dürfen die Trails nicht befahren werden.